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30.06.2017 12:10 Uhr, Quelle: Heise

Klärungsversuch: zum Begriff des "Stands der Technik" in der IT-Sicherheit

Gesetze zur IT-Sicherheit stellen gern auf den "Stand der Technik" ab. Doch der ist vom Gesetzgeber nur schwammig definiert. Ein Rechtsanwalt versucht, mit einer klaren Definition die Diskussion voranzutreiben.

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