21.06.2017 18:56 Uhr, Quelle: CHIP
Klatsche für Ticket-Händler: Gericht kippt Abzock-Gebühren
Ticketverkäufer Eventim darf für selbstausgedruckte Tickets nicht pauschal eine Servicegebühr verlangen. Auch der Premiumversand ist unzulässig. Entsprechende Klauseln erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen für unwirksam.
Weiterlesen bei CHIP