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13.03.2013 17:34 Uhr, Quelle: Heise

Bundesregierung will WLAN-Störerhaftung den Gerichten überlassen

Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums ist eine gesetzliche Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiber offener Funknetze nicht erforderlich. Die Rechtsprechung sei klar genug.

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