06.02.2013 11:24 Uhr, Quelle: Macinplay

Verbraucherzentralen klagen gegen Steam-Betreiber

Der Hintergrund des Streits ist die beständige Weigerung Valves Spieleaccounts übertragbar zu gestalten, beziehungsweise die Zwangskoppelung mit der Plattform auflösbar zu machen. Die Übertragung an Dritte ist in den Nutzungsbedingungen Steams ausdrücklich verboten. Die Folge: Das gekaufte Spiel kann zwar weitergegeben und verkauft werden, aber nicht der dazugehörige Account, der zum Spielen dringend notwendig ist.

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