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17.12.2012 16:05 Uhr, Quelle: Heise

Verfassungrechtliche Bedenken: Generalbundesanwalt verzichtet auf Staatstrojaner-Einsatz

Harald Range, Chefankläger beim Bundesgerichtshof, sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Abhören von Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

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