17.12.2012 16:05 Uhr, Quelle: Heise

Verfassungrechtliche Bedenken: Generalbundesanwalt verzichtet auf Staatstrojaner-Einsatz

Harald Range, Chefankläger beim Bundesgerichtshof, sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Abhören von Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz