07.12.2012 12:05 Uhr, Quelle: Heise

Kostspielige Vereinbarung ersetzt den Schultrojaner

Lehrer dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken künftig auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Maximal 20 Seiten können eingescannt werden.

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