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15.11.2012 20:14 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urteil: Eltern haften nur teilweise für Downloads ihrer Kinder

Nicht selten haben Eltern in der Vergangenheit Abmahnungen erhalten und sollten viel Geld bezahlen, weil ihre Kinder sich illegal unter anderem Filme oder Musik in sogenannten Tauschbörsen heruntergeladen haben. Für die Rechteinhaber waren die Erziehungsberechtigten die Schuldigen, da sie den Internetanschluss bereitstellten.

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