02.10.2012 15:20 Uhr, Quelle: golem
Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren für PCs sind zulässig
Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zulässig. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht. (GEZ, Internet)
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