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02.10.2012 15:20 Uhr, Quelle: golem

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren für PCs sind zulässig

Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zulässig. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht. (GEZ, Internet)

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