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28.09.2012 13:30 Uhr, Quelle: ComputerBase

Blizzard beugt sich den Verbraucherschützern

Blizzard hat sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, zukünftig auf Verpackungstexten darauf hinzuweisen, wenn zum Spielen eine dauerhafte Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung notwendig sind. Verbraucherschützer hatten Blizzard zuvor wegen unzureichender Kennzeichnungen bei Diablo 3 abgemahnt.

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