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18.07.2012 19:05 Uhr, Quelle: Heise

Druckknopf gegen Abofallen

Statt einem irreführenden "Weiter" muss ab dem 1. August "Zahlungspflichtig bestellen" auf dem Bestell-Button stehen, wenn eine Firma Waren oder Abos rechtswirksam übers Netz an Endkunden verkaufen will.

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