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16.07.2012 20:05 Uhr, Quelle: golem

Verwertungsgesellschaft: Drei Prozent Festplattenplatz für Musik reicht für Erhöhung

Externe Festplatten werden nur zu drei Prozent für legale Kopien von Musik genutzt. Doch das reicht völlig aus, um eine höhere Abgabe für die Verwertungsgesellschaften zu rechtfertigen. (Urheberrecht, Speichermedien)

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