12.07.2012 20:06 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzungen

Filehoster können für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Zu den Voraussetzungen zählt, dass der Hoster zuvor auf gleichartige Verstöße hingewiesen wurde, schrieb der BGH Rapidshare ins Stammbuch.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz