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05.06.2012 13:50 Uhr, Quelle: Heise

Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main müssen die Betreiber einer Abofallen-Website Schadenersatz für eine Filesharing-Abmahnung leisten, bei der ein über die Seite vertriebenes Programm genutzt wurde.

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