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30.05.2012 19:50 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Youtube haftet in Frankreich nicht für Nutzer-Uploads

Auch in Frankreich gilt für die Google-Tochter das Hoster-Privileg: Rechteinhaber können das Videoportal nicht ohne Weiteres für Rechtsverletzungen durch Nutzer haftbar machen.

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