18.05.2012 11:20 Uhr, Quelle: Heise
Datenschützer: Vorratsdaten für Domainregistrierungen widersprechen deutschem Recht
Für die Speicherung von Kommunikationsvorgängen rund um die Registrierung von Domains bei der ICANN gibt es laut Bundesdatenschutzbeauftragten keine gesetzliche Grundlage.
Weiterlesen bei Heise