08.05.2012 13:35 Uhr, Quelle: golem
Urteil: Onlinebewertungen müssen geprüft werden
Bewertungsportale müssen beanstandete Bewertungen sorgfältig auf den Sachverhalt prüfen, so heißt es zumindest in einem vorläufigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Ein Zahnarzt hatte einen Webseitenbetreiber wegen einer schlechten Bewertung verklagt. (Politik/Recht, Internet)
Weiterlesen bei golem