25.04.2012 13:50 Uhr, Quelle: Heise
EU-Gutachten stärkt Software-Wiederverkäufer
Der Generalanwalt beim EuGH sieht im Rechtsstreit um den Weiterverkauf "gebrauchter" Software keinen Unterschied zwischen der Lieferung auf CD und dem Herunterladen aus dem Netz. Der Verkauf sei jedoch nur zulässig, wenn ein Datenträger geliefert werde.
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