17.04.2012 17:35 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Verbraucherzentrale erringt Erfolg gegen Telekom

Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen als Bestellung zu bestätigen, wenn diese keine entsprechende Vertragserklärung (Weiter lesen)Mehr zum ThemaApple-Aktie: Zweifel am Erfolg beenden HöhenflugKlarstellung: USK bewertet zukünftig Online-Games

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