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02.04.2012 20:20 Uhr, Quelle: Heise

EU-Datenschützer erläutern Regeln für Gesichtserkennung

Die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Techniken zur Gesichtserkennung in Online-Diensten und im Mobilfunk gesetzeskonform genutzt werden können.

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