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19.03.2012 08:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

Urteil: Rapidshare haftet für rechtswidrige Downloads

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem neuen Urteil bestätigt, dass der One-Click-Hoster Rapidshare für die Bereitstellung des Online-Speicherplatzes als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Upload urheberrechtlich geschützter Dateien auf Rapidshare sei hingegen nicht rechtswidrig.

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