16.03.2012 16:50 Uhr, Quelle: Heise
OLG Hamburg modifiziert Haftung von One-Click-Hostern
Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken zu Sharehostern an sich sei rechtswidrig, sondern das "öffentlich zugänglich machen" mit Download-Links, urteilte das OLG Hamburg. Nun soll Rapidshare Link-Portale durchsuchen.
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