01.03.2012 17:35 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Amazon muss Schnäppchen zum Cyber Monday länger anbieten

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Amazon am Cyber Monday die reduzierte Ware mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums vorrätig halten muss. 2010 waren Angebote schon wenige Sekunden nach Aktionsbeginn ausverkauft. (Verbraucherschutz, Amazon)

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