24.02.2012 11:50 Uhr, Quelle: golem

Bundesverfassungsgericht: TKG-Regeln zur Datenspeicherung zum Teil verfassungswidrig

Die in § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG geregelte spezielle Auskunftspflicht, nach der Passwörter und persönliche Identifikationsnummern (PINs) an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie Nachrichtendienste herausgegeben werden müssen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen ist nicht erlaubt. (Internet, Politik/Recht)

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