24.02.2012 11:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Verfassungsgericht bremst Datenhunger der Polizei
Die aktuellen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Herausgabe der Daten von Mobilfunk- und Internet-Nutzern an Behörden sind teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die entsprechenden (Weiter lesen)Mehr zum ThemaHP-Bilanzen: Durchhalteparolen statt ErgebnissenSony Music-Chef: "Internet ist für uns ein Segen"
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