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09.02.2012 17:50 Uhr, Quelle: Heise

KJM erkennt zwei Jugendschutzfilter an

Die Jugendschutz-Filterprogramme von JusProg und Telekom erfüllen nunmehr die Kriterien der Aufsichtsbehörde KJM. Damit entfällt ab sofort die Verpflichtung zu Zugangsbarrieren für Anbieter von "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten".

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