09.02.2012 14:05 Uhr, Quelle: BENM.AT

Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden: LG Düsseldorf sieht keine Verwechslungsgefahr mit Apples iPad

In der Pressemitteilung (PDF) schreibt das Landgericht: Die Kammer ist nach einer im Eilverfahren angezeigten, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte Galaxy Tab 10.1 N nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt. Mithin falle es nicht in dessen Schutzbereich und es liege keine Schutzrechtsverletzung vor. Aufgrund der vorgenommenen Designänderungen verstoße Samsung durch den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 N auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Damit ist Samsung bis auf Weiteres einer Einstweiligen Verfügung entgangen. Wie

Weiterlesen bei BENM.AT

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz