Die Bundesnetzagentur darf in die Preisgestaltung von Mobilfunk-Netzbetreibern eingreifen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer heute veröffentlichten Entscheidung geurteilt. Damit wurde ein fast vier (Weiter lesen)Mehr zum ThemaiPad-Kauf der CDU ruft Rechnungshof auf den PlanPatente: Asiens IT-Firmen verdrängen US-Hersteller