07.12.2011 14:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Verfassungsgericht genehmigt Regeln zum Abhören
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Neuregelung verschiedener Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Die Veränderungen (Weiter lesen)Verwandter InhaltRösler: IT-Infrastrukturen Basis für die ZukunftFriedrich: Netz ist "Instrument der Radikalisierung"
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