05.12.2011 09:20 Uhr, Quelle: ComputerBase

Erste Verurteilung im Fall kino.to

Für seine Mitarbeit an kino.to, einem im Sommer geschlossenen Streaming-Portal, das es auf eine beachtliche Größe und hohe Einnahmen für die Betreiber gebracht haben soll, wurde ein Mann für schuldig befunden. Er war an der gewerbsmäßig unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials beteiligt.

Weiterlesen bei ComputerBase

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz