17.11.2011 10:35 Uhr, Quelle: golem

Fehlerhafte Telefonrechnung: Telefonanschluss darf nicht einfach gesperrt werden

Wenn ein Kunde die Telefonrechnung nicht vollständig bezahlt, weil sie ihm fehlerhaft erscheint, darf ihm der Telefonanschluss nicht gesperrt werden. Das Landgericht München hat deshalb eine einstweilige Verfügung gegen Telefónica Germany erlassen. (Verbraucherschutz, Telefónica)

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