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30.09.2011 18:35 Uhr, Quelle: golem

BGH-Urteil: eBay muss nach Hinweis Markenverletzungen abstellen

eBay muss nach Hinweisen von Markeninhabern gegen die Versteigerung von gefälschten Produkten vorgehen. Weitergehende Prüfpflichten treffen eBay aber nicht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. (eBay, Internet)

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