27.09.2011 06:20 Uhr, Quelle: MacNews

Markenrecht: Kein Schutz für “Multi-Touch”

Apple darf die Bezeichnung “Mutli-Touch” in den USA nicht als Markennamen beanspruchen. Das Unternehmen hatte den Schutz des Namens beim US-Patent- und Markenamt am Tag der Präsentation des ersten iPhone beantragt, ihn aber nicht zugesprochen bekommen. Auch in zweiter Instanz hatte das Unternehmen nun keinen Erfolg. Der Grund: Es handle sich um einen generischen Begriff.Im

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