Die Piratenpartei hat in der Auseinandersetzung um die Beschlagnahmung eines Servers im Mai einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Darmstadt hat den Dursuchungsbeschluss, der vom Amtsgericht Darmstadt (Weiter lesen)Verwandter InhaltFreiheit im Internet: Es besteht FindungsbedarfUS-Behörde: Smartphone kann keine Akne heilen