05.09.2011 17:05 Uhr, Quelle: golem

Urteil: ISPs haften nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern

Rechteinhaber können Internetprovider nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die von deren Kunden begangen werden, verantwortlich machen und zur Einrichtung von Netzsperren zwingen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. (Internetsperren, Zensur)

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