14.06.2011 10:05 Uhr, Quelle: golem

Landgericht Düsseldorf: DDoS-Angriffe sind Computersabotage und damit strafbar

Das Landgericht Düsseldorf stuft DDoS-Angriffe als Computersabotage nach §§ 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB ein. Demnach ist das Organisieren und Durchführen von DDoS-Angriffen strafbar. (Security, Politik/Recht)

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