31.05.2011 16:50 Uhr, Quelle: golem

Filesharing-Abmahnungen: Rechteinhaber dürfen keine übertriebenen Forderungen stellen

Nutzer, denen vorgeworfen wird, dass über ihren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, müssen nach einem Gerichtsbeschluss nicht in jedem Fall die geforderten Abmahngebühren bezahlen. (Tauschbörse, Internet)

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