30.11.2010 15:35 Uhr, Quelle: golem

Amazons Cyber Monday: Verbraucherzentrale spricht von Lockvogelwerbung

Die Bundesverbraucherzentrale ist sich sicher, dass Amazons erster Cyber Monday in Deutschland eine unzulässige Lockvogelwerbung war. Kaum ein Kunde habe die stark verbilligten Produkte wirklich erhalten. Doch der Gesetzgeber lässt solche Verkaufsaktionen zu. (Verbraucherschutz, Amazon)

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