17.04.2008 10:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Leitfaden zur Rechtslage bei IT-Sicherheitsaudits erhältlich

Die European Expert Group for IT Security (EICAR) hat jetzt ein Positionspapier zur strafrechtlichen Relevanz von IT-Sicherheitsaudits vorgestellt. Wichtigste Erkenntnis: Die überwiegende Zahl der IT-Sicherheitsüberprüfungen ist nach dem neuen deutschen Computerstrafrecht nur noch mit Genehmigung zulässig.

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