11.04.2008 14:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums verabschiedet

Nachdem der Bundestag bereits vor zwei Tagen Änderungen am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschloss, verabschiedete er dieses heute. Demnach ist es Rechteinhabern künftig möglich, IP-Adressen ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften zu erfragen.

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