19.03.2008 11:35 Uhr, Quelle: CHIP
Vorratsdatenspeicherung: Teilerfolg für Kläger
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung von Telefonverbindungen bis auf Weiteres teilweise außer Kraft gesetzt. 30.000 Bürgerinnen und Bürger hatten gegen das Gesetzt geklagt, da sie sich unter Generalverdacht gestellt sehen.
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