11.03.2008 13:20 Uhr, Quelle: golem

Überwachung von Autofahrern verstößt gegen Grundrechte

In den beiden Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein hatten die Landesregierungen Polizeigesetze erlassen, wonach die Ermittlungsbehörden ohne Verdachtsmomente automatisch die Kennzeichen von Autos überwachen und abspeichern dürfen. Diese Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt.

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz