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11.03.2008 13:20 Uhr, Quelle: golem

Überwachung von Autofahrern verstößt gegen Grundrechte

In den beiden Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein hatten die Landesregierungen Polizeigesetze erlassen, wonach die Ermittlungsbehörden ohne Verdachtsmomente automatisch die Kennzeichen von Autos überwachen und abspeichern dürfen. Diese Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt.

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