11.03.2008 13:20 Uhr, Quelle: golem
Überwachung von Autofahrern verstößt gegen Grundrechte
In den beiden Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein hatten die Landesregierungen Polizeigesetze erlassen, wonach die Ermittlungsbehörden ohne Verdachtsmomente automatisch die Kennzeichen von Autos überwachen und abspeichern dürfen. Diese Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt.
Weiterlesen bei golem