27.02.2008 15:05 Uhr, Quelle: MacNews
Strenge Auflagen für die heimliche Online-Durchsuchung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht: Die Regelung zur heimlichen Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens ist nichtig und der Gesetzgebung sind in Zukunft enge Grenzen gesetzt. Noch immer kann sich die Regierungskoalition zwar auf ein Gesetz einigen, das den Sicherheitsbehörden erlaubt, private Computer
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