27.02.2008 10:35 Uhr, Quelle: golem
Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchung weitgehend
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen.
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