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07.02.2008 16:50 Uhr, Quelle: golem

Geldforderungen für Telefonsex sind nicht sittenwidrig

Telefonsex ist nicht sittenwidrig. Das Entgelt für diese Dienstleistung muss deshalb gezahlt werden. Das hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden. (Rechtsstreitigkeiten)

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