01.02.2008 18:05 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Infineon muss Aktionären Akteneinsicht gewähren

Laut einem Gerichtsbeschluss vom 25. Januar muss Infineon einer Klägergemeinschaft von US-Aktionären Einsicht in interne Dokumente gewähren. Die Anleger werfen dem Halbleiterhersteller vor, seinen Aktienkurs durch illegale Absprachen künstlich nach oben getrieben und dem Kapitalmarkt falsche Informationen zugespielt zu haben.

Weiterlesen bei ZDNet Deutschland

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz