19.10.2007 18:05 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
BGH fordert schärfere Alterskontrolle im Web
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internetangebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden (Az. I ZR 102/05). Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich sei oder eine Postleitzahl abgefragt werde, entspreche ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
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