Vor dem Bundesverfassungsgericht hat heute die mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung von Computern begonnen. Auf Klagen einer Journalistin, eines Mitglieds der Linkspartei PDS und von drei Rechtsanwälten, zu denen der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) gehört, prüft der Erste Senat das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz. Es erlaubt das Auspähen von Daten bereits seit Dezember 2006.