In Karlruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über eine Beschwerde zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen begonnen. Der Prozess gilt als Testlauf für die Rechtmäßigkeit der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten "Online-Durchsuchung" von privaten Computern über das Internet.