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14.11.2017 12:45 Uhr, Quelle: Heise

EU-Gutachter: Sammelklage gegen Facebook in Österreich nicht möglich

EU-Verbraucher, die an ihrem Wohnsitz ausländische Vertragspartner verklagen dürfen, könnten nicht noch die Ansprüche von Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Ort im selben Land oder in einem anderen EU-Staat vertreten, meint der EU-Generalanwalt.

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