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31.10.2017 15:09 Uhr, Quelle: Heise

Datenschützer: Rechtsanwälte, Ärzte und Versandapotheken müssen verschlüsseln

Der Versand von E-Mails entspreche nicht mehr dem technischen Stand und sei daher bei Berufsgeheimnisträgern als rechtswidrig einzustufen, erklärte der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig bei der Präsentation aktueller Tätigkeitsberichte.

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